Allgemeinse Geschäftsbedigungen
1. Vertragsschluss
Die folgenden Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Leistungen, einschließlich Auskünfte und Beratungen im Verhältnis zu Unternehmen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit Kunden, auch wenn wir bei Vertragsabschluss nicht mehr ausdrücklich darauf verweisen. Andere Bedingungen – speziell Allgemeine Einkaufsbedingungen unser Kunden– gelten nicht, auch wenn wir diesen bei Vorlage nicht mehr ausdrücklich widersprechen. Mündliche Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist vereinbart ist. Das Vertragsverhältnis kommt zustande durch die Annahme des Angebots von cc Seidel durch den Kunden. Erfolgt unsere Lieferung ohne vorherige Bestätigung, so kommt der Vertrag durch die Erbringung der Leistung zustande, wobei hinsichtlich der Vertragsbedingungen unsere Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung gilt. Die elektronische Signatur nach dem jeweiligen Stand der Technik und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dafür, ist für einen wirksamen Vertragsabschluss zulässig. Sie ersetzt die Schriftformerfordernis und hat auch Gültigkeit bei Vertragsänderungen.
2. Leistungen
Wir erbringen unsere Dienstleistungen auf Grundlage einer Auftragsbestätigung von uns oder durch Unterzeichnung unseres Angebots durch den Kunden oder durch die verbindlich Buchung einer Leistung über unsere Webseite. Wir sind berechtigt, die Leistungen durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter auszuführen. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings- und Beratungsleistungen werden im Angebot/ Auftragsbestätigung konkret festgelegt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Honorare und Kosten
Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Zusätzlich zu vergüten ist der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u. a. Falls keine besondere Vereinbarung getroffen ist, berechnen wir die branchenüblichen und angemessenen Sätze. Für Trainings/Beratungen am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen. Alle unsere Angaben zur Vergütung gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Honorare sind nach Rechnungsstellung durch den Kunden zu zahlen. cc Seidel ist berechtigt die bereits erbrachten Beratungsleistungen monatlich abzurechnen. Wir sind auch berechtigt, vereinbarte Honorare sowie bereits entstandene Kosten vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Auftraggeber nur zu, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten die auf der Website oder/und im individuellen Kunden-Angebot aufgeführten Leistungen. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung bei Inhouse Schulungen nach erbrachter Leistung, bei offenen Seminaren zeitgleich mit oder nach der Seminaranmeldung mit einer Zahlungsfrist von 15 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
4. Schutzrechte
Sämtliche Trainings-/Coachingunterlagen sind unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht. Nutzungsrechte daran werden dem Kunden nicht übertragen. Sie dürfen nur mit unserer Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind unverzüglich an uns herauszugeben wenn ein Vertragsverhältnis nicht zustande kommt. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainings-/Beratungsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und /oder Verbreitung der vorgenannten Werke und/oder die Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Auftraggeber sichert zu, dass an den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken, Texten, etc. Urheber- und/oder sonstige Rechte Dritter nicht bestehen. Werden Rechte Dritter geltend gemacht, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns von den geltend gemachten Ansprüchen freizustellen.
5. Durchführung und Stornierung
Der Auftraggeber informiert cc Seidel vor und während der vereinbarten Trainings-/Beratungsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Auf unser Verlangen wird eine verantwortliche Kontaktperson vom Auftraggeber benannt. Sollten Teile des Trainings-/Coachingkonzeptes und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, so sind wir zur Koordinierung der beteiligten Unternehmen berechtigt, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Die am Trainings-/Coachingprojekt Beteiligten verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages. Soweit wir auf Rechnung des Auftraggebers Medienproduzenten, Gerätehersteller, Seminarhotels sowie sonstige Dritte zur Durchführung des Auftrages einsetzen, übernehmen wir keine Haftung für deren Verschulden. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung von uns wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, zu wenigen Anmeldungen oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, sind wir unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen online durchzufürhen oder an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 12 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. Kann ein exklusiver Ganztages-Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, versuchen wir den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so fallen keine Kosten an. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen bis zu einer Frist von 30-15 Tagen vor Termin 50 % und bei 14 Tagen oder weniger 75 % des Honorars zuzüglich der Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.
Bei offenen Seminaren und Workshops müssen Rücktritte von bereits angemeldeten Teilnehmer*innen schriftlich per E-Mail erfolgen. Sie werden wirksam durch Bestätigung durch uns. Für eine Stornierung seitens des angemeldeten Teilnehmers werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:
• Bis 6 Wochen vor Seminarbeginn: 250 Euro Stornierungsgebühr und 30% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
• Weniger als 2 Wochen vor Seminarbeginn: 50% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
• Weniger als 5 Werktage vor Seminarbeginn: 100% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
Sie haben bei einer Stornierung Ihres Platzes die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. In dem Fall wird keine Stornogebühr fällig.
6. Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Ausschluss der Haftung gilt auch nicht in den Fällen in denen wir oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft zwingend haften. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf, haften wir auch in Fällen leichter Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit solcher Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haften wir nur in Höhe des typischerweise unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens. Wir haften nicht für die Gewährung einer etwaigen öffentlichen Förderung für die Durchführung dieses Vertrages. Soweit die Möglichkeit einer öffentlichen Förderung besteht, ist es Sache des Kunden, die Förderung zu beantragen und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen zu gewährleisten.
7. Sonstiges
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die ihrem Zweck nach den unwirksamen am nächsten kommen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, auch einen anderen Gerichtsstand zu wählen.
Stand 01.01.2023